Grundsätze für die FEM 4.004-Prüfung von Gebrauchtstapler, Gabelstapler und Lagertechnik:
Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D 27) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte, sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen
Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Hierfür erhalten Sie von uns ein detailliertes Prüfprotokoll.
Sollten eventuelle Sicherheitsmängel festgestellt werden, bieten Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiter die bestmögliche Lösung zur Beseitigung und Wiederherstellung der Betriebssicherheit.